Regalprüfung gemäß DGUV
Kostenlose und
unverbindliche Beratung
Wenn Sie Lagerbetreiber sind, tragen Sie eine hohe Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und deren Sicherheit. Dazu gehört auch, dass Ihre Regalanlagen gefahrlos bedient werden können. Wir übernehmen für Sie die jährliche Inspektion, damit etwaige Beanstandungen an Ihren Regalen nicht unentdeckt bleiben. Im Zuge einer Regalprüfung finden wir heraus, ob die Beladung der Regale und diese selbst den Vorschriften entsprechen. So können wir Risiken und Unfällen vorbeugen.
Regale unterliegen der Prüfpflicht
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Regel 108-007 (bisher BGR 234) und ÖNORM EN 15635 verpflichten den Arbeitgeber zur systematischen Inspektion seiner Lageranlage spätestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person.
Die ÖNORM EN 15635 legt dabei Art und Ablauf der Kontrollen fest und definiert Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung.
Unser Service
- Qualifizierte Experteninspektion durchgeführt von unseren erfahrenen und zertifizierten Inspekteuren
- Bundesweit und herstellerunabhängig
- Durchführung der Inspektion im laufenden Betrieb
- Innerhalb weniger Tage nach erfolgter Prüfung erhalten Sie das Inspektionsprotokoll
- Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches und kostenloses Angebot für eventuell notwendige Reparaturen
Inspektionsablauf zur Schadenklassifizierung
Nach welchen Vorschriften erfolgt eine Regalprüfung?
Welche Regale von wem und wie oft geprüft werden müssen, ist in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften geregelt. Eine große Rolle spielt dabei das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG), aber auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zur Gefährdungsbeurteilung. Bei Regalen aus Stahl erfolgt die Prüfung nach der DIN-Norm DIN EN 15635. Maßnahmen im Falle von Schäden normiert die berufsgenossenschaftliche Regelung DGUV 108-007. Für die Jahresprüfung sind die „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS 1203) maßgeblich, für die Regalsicherheit die DGUV-Information 208-043.
Wer legt die Regalprüfung fest?
Grundsätzlich sind Arbeitgeber für die Bestimmung der Art und Weise, des Umfangs und Zeitpunkts der Prüfung verantwortlich. Sie bestimmen auch, wer die Regalprüfung vornimmt. Gemäß der DIN EN 15635 vom 01.08.2009 müssen fest installierte Regalsysteme und verstellbare Palettenregale einer wöchentlichen Sichtprüfung sowie einmal pro Jahr einer gründlichen Sicherheitsprüfung durch eine „befähigte Person“ unterzogen werden. Hierfür kann eine einschlägige Ausbildung als Regalinspekteur notwendig sein. Für die wöchentliche Sichtkontrolle genügt es beispielsweise, Regalprüfer-Seminar besucht zu haben. Regelmäßige Fortbildungen sind für befähigte Personen vorgesehen.
Wann müssen Regale geprüft werden?
In der TRBS 1201 (Technischen Regel für Betriebssicherheit) ist ein Jahr als übliche Frist für die Prüfung vorgesehen. Diese Frist gilt kann für alle Regale angewendet werden, egal ob es sich zum Beispiel um Palettenregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Durchlaufregale oder Einfahrregale handelt.
Wie ist der Ablauf, wenn bei der Regalprüfung ein Schaden entdeckt wird?
Wenn ein Regal beschädigt ist, wird der Regalprüfer den Schaden bewerten: Wenn nur ein geringer Schaden festgestellt ist, wird dieser dokumentiert und farblich markiert. Es handelt sich um Gefahrenstufe „Grün“. Die Gefahrenstufe „Orange“ wird bei einem bereits fortgeschrittenen Schaden festgestellt. Diese erfordert ein rasches Handeln. Die Regale müssen repariert und bis zur Reparatur nicht mit Waren beladen werden.
Bei der Gefahrenstufe „Rot“ haben wir es mit einem schweren Schaden am Regal zu tun, auf den umgehend zu reagieren ist. Die gesamte Fläche um das Regal herum muss abgesperrt werden, um eine erneute Beladung bis zur Behebung des Schadens zu verhindern.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema Regalprüfung haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. Wir freuen uns auf Sie!